- D16a1 - Wer ist von der witterungsbedingten Kurzarbeit betroffen?
- D16a2 - Welche Bedingungen müssen gegeben sein, damit die Bestimmungen zur witterungsbedingten Kurzarbeit zum Tragen kommen?
- D16a3 - Werden von der witterungsbedingten Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer und Auszubildende entlohnt?
- D16a4 - Was bedeutet „Schlechtwetter“?
- D16a5 - Über welchen Zeitraum des Jahres können die Bestimmungen zur witterungsbedingten Kurzarbeit zum Tragen kommen?
- D16a6 - Kann Hitze ein Grund für witterungsbedingte Kurzarbeit sein?
- D16a7 - Wer trifft die Entscheidung, die Arbeit wegen schlechten Wetters niederzulegen?
- D16a8 - Gelangen Arbeitnehmer, die auf Baustellen im Ausland beschäftigt sind, ebenfalls in den Genuss der Bestimmungen zur witterungsbedingten Kurzarbeit?
- D16a9 - Muss die witterungsbedingte Niederlegung der Arbeit immer einen ganzen Arbeitstag betreffen?
- D16a10 - Kann der Arbeitgeber nur einen Teil seiner Arbeitnehmer kurzarbeiten lassen?
- D16a11 - Können von witterungsbedingter Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer verpflichtet werden, auf einer anderen Baustelle oder für ein anderes Unternehmen zu arbeiten?
- D16a12 - Können Arbeitnehmer während der witterungsbedingten Kurzarbeit gezwungen werden, andere Beschäftigungen anzunehmen?
- D16a13 - Müssen Arbeitnehmer andere Arbeitsbedingungen akzeptieren?
- D16a14 - Kann ein Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer verlangen, dass er während der Schlechtwetterperioden an seinem üblichen Arbeitsplatz erscheint?
- D16a15 - Müssen Arbeitgeber witterungsbedingte Kurzarbeit melden?
- D16a16 - Welche Behörde ist für witterungsbedingte Kurzarbeit zuständig?
- D16a17 - Müssen Arbeitgeber bei witterungsbedingter Kurzarbeit eine Ausgleichsentschädigung zahlen?
- D16a18 - Wie hoch ist die Ausgleichsentschädigung bei witterungsbedingter Kurzarbeit (Schlechtwettergeld)?
- D16a19 - Wie werden krankheitsbedingt abwesende, in Jahres- oder Kollektivurlaub befindliche und feiertagsbedingt abwesende Arbeitnehmer entlohnt?
- D16a20 - Ist die Ausgleichsentschädigung steuer- und sozialbeitragspflichtig?
- D16a21 - Werden Arbeitnehmer ab der ersten Stunde der witterungsbedingten Kurzarbeit entlohnt?
- D16a22 - Können die wegen Schlechtwetter verlorenen Stunden nachgeholt werden?
- D16a23 - Werden die Stunden der witterungsbedingten Kurzarbeit bei der Berechnung des Urlaubs berücksichtigt?
- D16a24 - Welche Auswirkungen hat witterungsbedingte Kurzarbeit auf die Probezeit?
- D16a25 - Müssen bei der Berechnung der Ausgleichsentschädigung Stunden von der Zahl der Kurzarbeitsstunden in Abzug gebracht werden?
- D16a26 - Welche Pflichten haben Arbeitgeber in Sachen witterungsbedingte Kurzarbeit?
- D16a27 - Innerhalb welcher Frist müssen Arbeitgeber ihre Erstattungsanträge bei der Arbeitsagentur einreichen?
- D16a28 - Können Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber erstellten Monatsabrechnungen anfechten?
- D16a29 - Wie lange kann die Entschädigung gezahlt werden?