D16a4 - Was bedeutet „Schlechtwetter“?

Begriffsbestimmung
Im Sinne des Arbeitsgesetzbuchs gelten folgende Beispiele als Schlechtwetter, sofern die direkten und unverzüglichen Auswirkungen dieses Wetters mit sich bringen, dass am Arbeitsplatz nicht gearbeitet werden kann oder die Arbeiten nicht fertiggestellt werden können bzw. im Hinblick auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer oder die Art und Technik der auszuführenden Arbeiten gefährlich werden:

Beispiele

  • Regen;
  • Kälte;
  • Schnee;
  • Frost;
  • Tauwetter;
  • außergewöhnliche Hitze.

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