Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ist die Zeit, während der der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber oder seinen Arbeitgebern, falls er mehrere hat, zur Verfügung steht, mit Ausnahme der Ruhezeiten, in denen er seinem oder seinen Arbeitgeber(n) nicht zur Verfügung steht.

Die Vorschriften in Sachen Arbeitszeit gelten für alle im öffentlichen Sektor und in der Privatwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer.

Es steht den Parteien des Arbeitsvertrags in der Regel frei, die Arbeitszeit nach Belieben festzulegen.

Diese Freiheit ist jedoch dahingehend strikt begrenzt, dass die normale Arbeitszeit folgende Dauern nicht überschreiten darf:

  • 8 Stunden pro Tag und
  • 40 Stunden pro Woche.

Werden Überstunden geleistet, ist die höchstzulässige Arbeitszeit beschränkt auf:

  • 10 Stunden pro Tag und
  • 48 Stunden pro Woche.

Die Bestimmungen in Sachen Arbeitszeit sehen zudem Vorschriften in Bezug auf die Flexibilisierung der Arbeitszeit vor.

In vertraglichen, individuellen oder kollektiven Vereinbarungen können gegebenenfalls kürzere Arbeitszeiten vorgesehen sein.

Dauer der Nachtarbeit

Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, dürfen während eines Bezugszeitraums von 7 Tagen nicht mehr als durchschnittlich 8 Stunden pro Zeitraum von 24 Stunden arbeiten.

Nachtarbeitnehmer, die auf Risikoarbeitsplätzen beschäftigt sind, dürfen keinesfalls mehr als 8 Stunden pro Zeitraum von 24 Stunden arbeiten.

Zum letzten Mal aktualisiert am