Seveso-Richtlinie ist der Oberbegriff einer Reihe europäischer Richtlinien, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichten, die Industriestandorte auszuweisen, an denen Gefahr schwerer Unfälle herrscht (sogenannte „SEVESO-Standorte“), und dort ein hohes Maß an Prävention aufrechtzuerhalten.
Diese Richtlinie verdankt ihren Namen dem Sevesounglück, das sich 1976 in Italien ereignete und die europäischen Staaten zu einer gemeinschaftlichen Politik hinsichtlich der Prävention größerer industrieller Gefahren bewegte.
Die Betriebe, die den Bestimmungen des Gesetzes vom 28. April 2017 unterliegen, werden in zwei Kategorien eingeteilt:
- Betriebe der oberen Klasse müssen:
- den zuständigen Behörden eine Meldung und einen Sicherheitsbericht vorlegen,
- ein Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle erstellen,
- unter der Anleitung eines zugelassenen Fachmanns einen internen Notfallplan (PUI) erstellen,
- den zuständigen Behörden die erforderlichen Informationen für die Erstellung eines externen Notfallplans (PUE) zur Verfügung stellen.
- Betriebe der unteren Klasse müssen:
- den zuständigen Behörden eine Meldung und einen Sicherheitsbericht vorlegen,
- ein Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle erstellen,
- unter der Anleitung eines zugelassenen Fachmanns einen internen Notfallplan (PUI) erstellen