D16a22 - Können die wegen Schlechtwetter verlorenen Stunden nachgeholt werden?

Ja.

Die wegen Schlechtwetter verlorenen Arbeitsstunden können nachgeholt werden.

Dabei sollte aber immer die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit eingehalten werden.

Werden die wegen Schlechtwetter verlorenen Arbeitsstunden nachgeholt, müssen die während des betreffenden Monats im Unternehmen nachgeholten Stunden bei der Berechnung der Ausgleichsentschädigung von den verlorenen Stunden in Abzug gebracht werden.

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