Ja.
Die Kurzarbeitsstunden sind tatsächlicher Arbeitszeit gleichgestellt und werden bei der Berechnung der Urlaubstage und der sonstigen Vorteile, deren Bewilligung oder Modalitäten eine gewisse Arbeitszeit erfordern, berücksichtigt.
Ja.
Die Kurzarbeitsstunden sind tatsächlicher Arbeitszeit gleichgestellt und werden bei der Berechnung der Urlaubstage und der sonstigen Vorteile, deren Bewilligung oder Modalitäten eine gewisse Arbeitszeit erfordern, berücksichtigt.