Ja.
Die Kurzarbeitsstunden sind tatsächlicher Arbeitszeit gleichgestellt und werden bei der Berechnung der Urlaubstage und der sonstigen Vorteile, deren Bewilligung oder Modalitäten eine gewisse Arbeitszeit erfordern, berücksichtigt.
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Ja.
Die Kurzarbeitsstunden sind tatsächlicher Arbeitszeit gleichgestellt und werden bei der Berechnung der Urlaubstage und der sonstigen Vorteile, deren Bewilligung oder Modalitäten eine gewisse Arbeitszeit erfordern, berücksichtigt.