D16a25 - Müssen bei der Berechnung der Ausgleichsentschädigung Stunden von der Zahl der Kurzarbeitsstunden in Abzug gebracht werden?

Ja.

Bei der Berechnung der Ausgleichsentschädigung sind folgende Stunden von den verlorenen Kurzarbeitsstunden in Abzug zu bringen:

  • die verlorenen Arbeitsstunden, die im Laufe des betreffenden Monats im Unternehmen nachgeholt wurden;
  • die Arbeitsstunden, die im Laufe des Monats für Rechnung anderer Arbeitgeber geleistet wurden (der Arbeitnehmer muss seinem normalen Arbeitgeber die auf diese Weise geleisteten Nebenarbeitsstunden melden);
  • Überstunden.

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