Beschäftigung von Schwangeren, Wöchnerinnen und stillenden Müttern

Um die Gesundheit von Schwangeren sowie der Ungeborenen zu schützen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Maßnahmen im Interesse der Schwangeren eingerichtet, zu denen insbesondere der Schutz ihrer Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, ihr Schutz gegen Kündigungen oder der Mutterschutz (vorgeburtliches und nachgeburtliches Beschäftigungsverbot) zählen.

Weitere Bestimmungen, wie beispielsweise die Vorschriften bezüglich der Stillzeiten, wurden vor allem eingeführt, um den Müttern zu ermöglichen, Familien- und Berufsleben besser zu vereinbaren.

Als Schwangere gelten alle Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind und ihren Arbeitgeber durch ein per Einschreiben versandtes ärztliches Attest über ihren Zustand informiert haben.

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