Belästigung am Arbeitsplatz – Straffreiheit vorbei!

Belästigung (Mobbing, sexuelle und diskriminierende Belästigung) ist immer noch ein schwerwiegendes Problem in unserer heutigen Gesellschaft. Auf Arbeitsebene und zur Stärkung der Rechte von Mobbing-Opfern ist das neue Gesetz in Kraft getreten! Laut der neuen Gesetzgebung ist Mobbing jedes Verhalten, das durch seine Wiederholung oder Systematisierung die Würde oder die psychische oder physische Unversehrtheit einer Person verletzt.  

Pflichten

Es muss daran erinnert werden, dass: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Kunden oder Lieferanten jede Art von Mobbing zu unterlassen haben.

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, jegliches Mobbing, von dem er Kenntnis hat, unverzüglich zu unterbinden.

Der Arbeitgeber muss folgende Maßnahmen treffen, um die Arbeitnehmer gegen Mobbing zu schützen:

  • Festlegung der den Opfern zur Verfügung stehenden Mittel
  • Schnelle und unparteiische Untersuchung des Tatbestands
  • Sensibilisierung der Arbeitnehmer und Führungskräfte betreffend den Umgang mit Mobbing und die Strafen
  • Unterrichtung des Betriebsrats oder, falls es keinen solchen gibt, des gesamten Personals über die Pflichten des Arbeitgebers
  • Unterrichtung und Schulung der Arbeitnehmer.

Opfer

Es darf keine Maßnahme zum Nachteil des Opfers getroffen werden, und das Opfer darf keinesfalls Gegenstand von Vergeltungshandlungen werden.

Rolle des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts (ITM)

Was die Aufgabe des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts (ITM) angeht, hat Marco Boly daran erinnert, dass: „jede betroffene Person sich jederzeit an das ITM wenden kann, sowohl um sich zu informieren, als auch um Anzeige zu erstatten. Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) untersucht den Fall und hört das Opfer, den mutmaßlichen Täter und etwaige Zeugen sowie den Arbeitgeber an. Spätestens 45 Tage nach Eingang der Akte erhält der Arbeitgeber einen Bericht.“

Strafen

Verwaltungsrechtliche Strafen zwischen 25 und 25.000 EUR

Strafrechtliche Strafen zwischen 251 und 2.500 EUR

Kommunikationskampagne des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts (ITM)

Im Rahmen seiner Präventionsaufgabe startet das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) eine Kommunikationskampagne, um zu sensibilisieren und Mobbinghandlungen am Arbeitsplatz ein Ende zu setzen.

Für die Opfer und die Zeugen ist es eine beruhigende Nachricht, die sie ermutigt, sich im Vertrauen an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) zu wenden. Mutmaßliche Täter und Arbeitgeber, die untätig bleiben, müssen hingegen mit Strafen rechnen. Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) wird in seiner Rolle als Beschützer der Opfer und Garant für die Einhaltung des Mobbing-Gesetzes bestätigt. 

Beispiele für Mobbing

Folgende Handlungen können als Mobbing betrachtet werden:

  • wiederholte Beleidigungen, Hänseleien oder abfällige Bemerkungen
  • Drohungen oder Einschüchterungen
  • ständige Kritik oder ungerechtfertigte Zurechtweisungen
  • übermäßiger Druck oder Forderungen
  • Missbrauch von Macht oder Autorität
  • psychologische Erniedrigung
  • rassistische Witze
  • Ausschluss der betroffenen Person von bestimmten Aktivitäten oder Informationen.

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