D16a7 - Wer trifft die Entscheidung, die Arbeit wegen schlechten Wetters niederzulegen?

Die Entscheidung, die Arbeit niederzulegen, liegt beim Arbeitgeber oder dessen Vertreter, dies nach Beratung mit dem Personalvertreter, nachdem beide ordnungsgemäß zum Arbeitsplatz einbestellt wurden.

In Unternehmen, die einen Betriebsrat wählen müssen (Unternehmen mit mindestens 15 Arbeitnehmern), muss es sich bei dem oben genannten Personalvertreter zwingend um ein Mitglied des Betriebsrats oder einen von diesem ernannten Arbeitnehmer handeln.

Gibt es keinen Betriebsrat, ist ein Vertreter der betroffenen Arbeitnehmer zu Rate zu ziehen.

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