Verschiedene Rechtsvorschriften, die vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis in unsere Zeit reichen, verleihen dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt Befugnisse hinsichtlich der Personensicherheit in Bergwerken, Gräbereien und Steinbrüchen.
So ist das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt zuständig für sicherheitsrelevante Fragen in Bezug auf bestehende betriebene oder aufgegebene Bergwerke, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Folgende unter Tage liegende Stollen und Bergwerke sind zu touristischen oder kulturellen Zwecken der Öffentlichkeit zugänglich :
- das Nationale Bergbaumuseum in Rummelange
- die unter Tage liegenden Stollen in Rodange/Bergwerk Lasauvage
- die « Koffergrouf » in Stolzembourg
- das Schiefermuseum in Haut-Martelange
- die Grôven-Grube in Differdange
- die Petrusse-Kasematten in Luxemburg-Stadt (FR - DE)
Die beiden folgenden Stollen sind noch immer in Betrieb:
- Thilleberg (Wasserförderung – ArcelorMittal)
- Walferdange (Gips – Geodynamisches und seismologisches Labor)
Es gibt im Übrigen etwa 150 Zugänge zu Bergwerksstollen, die nicht öffentlich zugänglich und nicht mehr in Betrieb sind.