Bergwerke, Gräbereien und Steinbrüche

Verschiedene Rechtsvorschriften, die vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis in unsere Zeit reichen, verleihen dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt Befugnisse hinsichtlich der Personensicherheit in Bergwerken, Gräbereien und Steinbrüchen.

So ist das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt zuständig für sicherheitsrelevante Fragen in Bezug auf bestehende betriebene oder aufgegebene Bergwerke, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Folgende unter Tage liegende Stollen und Bergwerke sind zu touristischen oder kulturellen Zwecken der Öffentlichkeit zugänglich :

Die beiden folgenden Stollen sind noch immer in Betrieb:

Es gibt im Übrigen etwa 150 Zugänge zu Bergwerksstollen, die nicht öffentlich zugänglich und nicht mehr in Betrieb sind.

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