Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeitsstunden, die nachgeholten Stunden und die verlorenen Stunden auf dem monatlichen Lohnzettel eintragen.
Zu Beginn des Monats nach demjenigen des Eintritts der Kurzarbeit schickt der Arbeitgeber der ADEM eine Forderungsanmeldung über den Betrag der zu erstattenden Ausgleichsentschädigungen.
Dieser Meldung sind die einzelnen, von den von der witterungsbedingten Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmern unterzeichneten Monatsabrechnungen beizulegen.
Diese Unterschrift gilt als Bestätigung seitens der Arbeitnehmer, dass sie die angegebenen Beträge erhalten haben.