Als genehmigungspflichtiger Betrieb gilt: jede Einrichtung oder industrielle, gewerbliche, handwerkliche, öffentliche oder private Anlage, jede Tätigkeit oder Nebentätigkeit und jedes Verfahren, die eine Gefahr oder einen Nachteil im Hinblick auf den Schutz der Sicherheit, der Volksgesundheit, des Komforts der Öffentlichkeit, der Nachbarschaft oder des Personals dieser Einrichtungen, der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie die natürliche und menschliche Umwelt darstellen können.