D16a14 - Kann ein Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer verlangen, dass er während der Schlechtwetterperioden an seinem üblichen Arbeitsplatz erscheint?

Ja.

Sowohl der Arbeitgeber als auch die ADEM können von den von witterungsbedingter Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmern verlangen, regelmäßig oder auf Einbestellung am üblichen Arbeitsplatz zu erscheinen, wobei den Arbeitnehmern durch diese Verpflichtung kein Mehraufwand im Hinblick auf die üblichen Praktiken des Unternehmens oder der Branche in Sachen Arbeitsweg entstehen darf.

Die vertraglichen Bestimmungen in Sachen Arbeitsweg und Fahrtkosten sind gegebenenfalls anwendbar.

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