Die verlorenen Arbeitsstunden werden nicht auf die Dauer der Probezeit angerechnet, welche demnach um so viele Stunden oder Werktage verlängert wird, wie die Kurzarbeit gedauert hat.
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Die verlorenen Arbeitsstunden werden nicht auf die Dauer der Probezeit angerechnet, welche demnach um so viele Stunden oder Werktage verlängert wird, wie die Kurzarbeit gedauert hat.