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D16 - Witterungsbedingte Kurzarbeit und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern
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D16a - Witterungsbedingte Kurzarbeit
D16a16 - Welche Behörde ist für witterungsbedingte Kurzarbeit zuständig?
Die ADEM ist für die Anwendung der Bestimmungen zur witterungsbedingten Kurzarbeit zuständig.
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