Im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ist das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt insbesondere dafür zuständig:
- die Anwendung der Gesetzgebung in Sachen Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu überwachen,
- das Wohlbefinden der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu fördern,
- die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beraten und zu unterstützen, indem es ihnen praktische juristische und technische Informationen erteilt,
- die Rolle des Ansprechpartners bei sozialen Konflikten zu übernehmen,
- Situationen, in denen gegen einzelne Bestimmungen in Sachen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verstoßen wird, Abhilfe zu schaffen.