Die Erstattungsanträge sind binnen 12 Monaten nach dem Monat des Eintritts der Kurzarbeit bei der ADEM einzureichen.
Nach dieser Frist können die Arbeitgeber keine Erstattung mehr beantragen.
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Die Erstattungsanträge sind binnen 12 Monaten nach dem Monat des Eintritts der Kurzarbeit bei der ADEM einzureichen.
Nach dieser Frist können die Arbeitgeber keine Erstattung mehr beantragen.