Die Erstattungsanträge sind binnen 12 Monaten nach dem Monat des Eintritts der Kurzarbeit bei der ADEM einzureichen.
Nach dieser Frist können die Arbeitgeber keine Erstattung mehr beantragen.
Die Erstattungsanträge sind binnen 12 Monaten nach dem Monat des Eintritts der Kurzarbeit bei der ADEM einzureichen.
Nach dieser Frist können die Arbeitgeber keine Erstattung mehr beantragen.