Der Lohn bzw. das Gehalt ist die Gegenleistung, die der Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung bezieht.
Im Arbeitsgesetzbuch ist der Lohn wie folgt definiert: „Die allgemeine Vergütung des Arbeitnehmers, zu der neben dem Geldsatz die anderen etwaigen Vorteile und Zusatzentgelte wie beispielsweise Gratifikationen, Tantiemen, Rabatte, Prämien, kostenlose Unterkunft und sonstige jegliche Werte der gleichen Art zählen.“
Zur allgemeinen Vergütung zählen demnach:
- der Geldsatz und
- andere Vorteile oder Zusatzentgelte.
In der Regel wird die Vergütung frei zwischen dem Arbeitgeber und seinem Arbeitnehmer bestimmt.
Der Arbeitgeber muss sich jedoch an den Satz des sozialen Mindestlohns (salaire social minimum - SSM) und eventuell an die in einigen Tarifverträgen vorgesehenen Vergütungstabellen halten.
Mindestlohn
Der soziale Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer (unabhängig von ihrem Geschlecht, für alle Berufe und in allen Unternehmen), die im Rahmen eines Arbeitsvertrags bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Da es sich bei den Bestimmungen bezüglich des sozialen Mindestlohns um gemeinrechtliche Bestimmungen handelt, muss dieser Lohn zwingend von allen Arbeitgebern, die in Luxemburg tätig sind, gezahlt werden.
Die Sätze des sozialen Mindestlohns werden entsprechend dem Alter der Empfänger und ihrer Qualifikation festgesetzt.
Die luxemburgische Gesetzgebung garantiert allen Arbeitnehmern einen sozialen Mindestlohn, dessen Höhe seit dem 1. September 2023 (Index 944,43) wie folgt festgesetzt ist:
Alter | % | Bruttostundenlohn (€) | Bruttolohn (€) Index Basis 100 |
Bruttomonatslohn Index 944,43 |
---|---|---|---|---|
18 Jahre und mehr, nicht qualifiziert |
100% |
14,8609 |
272,22 |
2.570,93 |
17 - 18 Jahre |
80% |
11,8887 |
217,78 |
2.056,74. |
15 - 17 Jahre |
75% |
11,1456 |
204,17 |
1.928,20 |
18 Jahre und mehr, qualifiziert |
120% |
17,8330 |
326,66 |
3.085,11 |