D16a9 - Muss die witterungsbedingte Niederlegung der Arbeit immer einen ganzen Arbeitstag betreffen?

Nein.

Die Niederlegung der Arbeit und infolgedessen die Ausgleichsentschädigung können entweder einzelne Stunden oder ganze bzw. aufeinanderfolgende Tag der Kurzarbeit betreffen.

Schlagen die Wetterbedingungen im Laufe des Tages um, kann der Arbeitgeber beschließen, die Baustelle zu schließen oder gegebenenfalls die Arbeit wieder aufzunehmen.

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