D16a20 - Ist die Ausgleichsentschädigung steuer- und sozialbeitragspflichtig?

Ja.

Die Ausgleichsentschädigung unterliegt den im Allgemeinen für Löhne geltenden Steuern und Sozialbeiträgen, mit Ausnahme jedoch der Unfallversicherungsbeiträge und der Beiträge in Sachen Familienzulagen.

Zum letzten Mal aktualisiert am