Ja.
Die Ausgleichsentschädigung unterliegt den im Allgemeinen für Löhne geltenden Steuern und Sozialbeiträgen, mit Ausnahme jedoch der Unfallversicherungsbeiträge und der Beiträge in Sachen Familienzulagen.
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Ja.
Die Ausgleichsentschädigung unterliegt den im Allgemeinen für Löhne geltenden Steuern und Sozialbeiträgen, mit Ausnahme jedoch der Unfallversicherungsbeiträge und der Beiträge in Sachen Familienzulagen.