Ja.
Die Ausgleichsentschädigung unterliegt den im Allgemeinen für Löhne geltenden Steuern und Sozialbeiträgen, mit Ausnahme jedoch der Unfallversicherungsbeiträge und der Beiträge in Sachen Familienzulagen.
Diese Website verwendet für ihren Betrieb notwendige Cookies, ohne Nutzung personenbezogener Daten. Diese Cookies können nicht abgelehnt werden. Nicht notwendige Cookies werden zu statistischen Zwecken benutzt und nur aktiviert, wenn Sie sie zulassen. Unsere Datenschutzbestimmungen lesen.
Sprache wechseln
Ja.
Die Ausgleichsentschädigung unterliegt den im Allgemeinen für Löhne geltenden Steuern und Sozialbeiträgen, mit Ausnahme jedoch der Unfallversicherungsbeiträge und der Beiträge in Sachen Familienzulagen.