D16a1 - Wer ist von der witterungsbedingten Kurzarbeit betroffen?

Im Hoch- und Tiefbau sowie in den dazugehörigen Handwerksbranchen beschäftigte Arbeitnehmer und Auszubildende, die ihre übliche Tätigkeit auf Baustellen ausüben und die Lohneinbußen hinnehmen müssen, weil sie wegen der direkten Auswirkungen von Schlechtwetter ihre Tätigkeit nicht mehr regelmäßig ausüben können.

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