D16a6 - Kann Hitze ein Grund für witterungsbedingte Kurzarbeit sein?

Ja.

Wird die Arbeit bei außergewöhnlicher Hitze so gefährlich, dass die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gefährdet sind, können die betroffenen Unternehmen beim Minister für Arbeit beantragen, in den Genuss der Bestimmungen zur witterungsbedingten Kurzarbeit zu gelangen.

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