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D16 - Witterungsbedingte Kurzarbeit und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern
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D16a - Witterungsbedingte Kurzarbeit
D16a5 - Über welchen Zeitraum des Jahres können die Bestimmungen zur witterungsbedingten Kurzarbeit zum Tragen kommen?
Die Bestimmungen zur witterungsbedingten Kurzarbeit gelten das ganze Jahr über.
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