Tunnel

Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt ist die zuständige Behörde für Tunnel des transeuropäischen Straßennetzes mit einer Länge von mehr als 500 Metern, unabhängig davon, ob sie sich in Betrieb, im Bau oder in der Planung befinden, so wie die Tunnel Markusbierg, Mondorf, Stafelter, Grouft, Gousselerbierg, Mersch und Micheville.

Die Rechtsvorschriften zur Sicherheit bestimmter Straßentunnel sollen in den Tunneln ein Mindestsicherheitsniveau für die Verkehrsteilnehmer sicherstellen, und zwar durch die Überwachung kritischer Elemente, die Menschen, Umwelt und Tunnelanlagen gefährden können, sowie durch Schutzmaßnahmen bei Unfällen.

Es ist Aufgabe des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts, darauf zu achten, dass alle sicherheitsrelevanten Aspekte in diesen Tunneln berücksichtigt werden, und es ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um die Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften zu gewährleisten.

Hierzu nimmt das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt regelmäßige Kontrollen der Tunnel vor, um die Einhaltung der Mindestsicherheitsanforderungen zu garantieren, oder überprüft, ob diese Kontrollen wirklich durchgeführt werden, wenn diese an externe Prüfstellen vergeben werden.

Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt nimmt auch in regelmäßigen Abständen eine Prüfung der Sicherheitsunterlagen der einzelnen Tunnel vor, dies in enger Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsbeamten der Tunnel und dem Tunnelmanager, die durch die Straßenbauverwaltung vertreten werden.

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