Der Arbeitsvertrag ist die Vereinbarung, durch welche eine Person (der Arbeitnehmer) sich dazu verpflichtet, einer anderen Person (dem Arbeitgeber), der sie sich unterordnet, ihre Arbeitskraft gegen eine Vergütung zur Verfügung zu stellen.
Es gibt nur zwei Arten des Arbeitsvertrags, nämlich den unbefristeten Arbeitsvertrag und den befristeten Arbeitsvertrag.
Der unbefristete Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag ohne Enddatum. Es ist der gemeinrechtliche Arbeitsvertrag. Er kann jederzeit durch den einseitigen Willen einer der Parteien aufgelöst werden, sofern das Kündigungsverfahren eingehalten wird und - im Falle einer Auflösung seitens des Arbeitgebers - ein reeller und ernstzunehmender Grund für die Auflösung vorliegt.
Auf den befristeten Arbeitsvertrag kann nur in den im Gesetz aufgeführten Fällen zurückgegriffen werden. Er bildet die Ausnahme zum unbefristeten Arbeitsvertrag.
Sowohl der unbefristete als auch der befristete Arbeitsvertrag müssen spätestens zum Zeitpunkt des Dienstantritts des Arbeitnehmers für jeden Arbeitnehmer einzeln schriftlich festgehalten werden.