Arbeitsunfall

Damit die Arbeitgeber im Falle eines schweren Unfalls ihrer Pflicht zur unverzüglichen Anzeige von Arbeitsunfällen gemäß Artikel L. 614-11 des Arbeitsgesetzbuchs nachkommen können, verfügt das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt über eine entsprechende Hotline mit der Nummer 247-76200.

Diese Hotline ist rund um die Uhr besetzt.

Was die zweite Verpflichtung der Arbeitgeber, sonstige Arbeitsunfälle schnellstmöglich zu melden, angeht, wurde ein dynamisches Formular ausgearbeitet, das hier unten als Download erhältlich ist.

Dieses Formular ist auszufüllen und uns unterzeichnet an accidents@itm.etat.lu oder per Post an unsere Postanschrift zukommen zu lassen.

Hinweis: Dieses Formular ersetzt nicht die Anzeige Ihres Arbeits- oder Wegeunfalls bei der Unfallversicherungsanstalt (AAA).

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