D16a3 - Werden von der witterungsbedingten Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer und Auszubildende entlohnt?

Ja.

Arbeitnehmer und Auszubildende aus der Baubranche und dem Handwerk, die Lohneinbußen wegen witterungsbedingter Kurzarbeit hinnehmen müssen, haben Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung.

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