Ja.
Arbeitnehmer und Auszubildende aus der Baubranche und dem Handwerk, die Lohneinbußen wegen witterungsbedingter Kurzarbeit hinnehmen müssen, haben Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung.
Ja.
Arbeitnehmer und Auszubildende aus der Baubranche und dem Handwerk, die Lohneinbußen wegen witterungsbedingter Kurzarbeit hinnehmen müssen, haben Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung.