Ja.
Arbeitnehmer und Auszubildende aus der Baubranche und dem Handwerk, die Lohneinbußen wegen witterungsbedingter Kurzarbeit hinnehmen müssen, haben Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung.
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Ja.
Arbeitnehmer und Auszubildende aus der Baubranche und dem Handwerk, die Lohneinbußen wegen witterungsbedingter Kurzarbeit hinnehmen müssen, haben Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung.