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D14a8 - Hat der überlassene Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts?
Bei einer vorübergehenden Überlassung bleibt das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem überlassenden Unternehmen ohne Ausfall seines Lohns oder Gehalts bestehen. Das vom überlassenden Unternehmen an den überlassenen Arbeitnehmer gezahlte Arbeitsentgelt darf nicht unter dem Entgelt liegen, auf das ein...
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D14a11 - Gelten die Bestimmungen für die vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung auch für die Überlassung von Arbeitnehmern, die ihre Tätigkeit im Ausland ausüben?
Nein. Die luxemburgische Arbeitsgesetzgebung gilt nur für die Überlassung von Arbeitskräften, die einem entleihenden Unternehmen überlassen werden, das seine Tätigkeit auf luxemburgischem Staatsgebiet ausübt.
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D15a6 - Welche Bestimmungen gelten für die entsendenden Unternehmen und die nach Luxemburg entsandten Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer, die eine Tätigkeit im Großherzogtum Luxemburg ausüben, gelten alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen oder Schiedssprüchen mit vergleichbarem Anwendungsbereich wie allgemeinverbindliche Tarifverträge oder einem für allgemeinverbindlich erklärten Vertrag im Bereich des berufsübergreifenden sozialen Dialogs...
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D15a15 - Ist ein Unternehmen, das an einem Tag mehrere Dienstleistungen an verschiedenen Arbeitsstätten in Luxemburg erbringt, davon befreit, jedes Mal eine neue Entsendungsanzeige beim Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) vorzunehmen?
Nein. Wenn ein Unternehmen an einem Tag mehrere Dienstleistungen an verschiedenen Arbeitsstätten in Luxemburg erbringt, muss es für jede Arbeitsstätte eine neue Entsendungsanzeige über die elektronische Plattform beim Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt vornehmen.
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D15a24 - Welche Kontrollbehörden sind in Sachen Einhaltung der mit der Entsendung verbundenen Bedingungen zuständig?
Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) und die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises) sowie die Polizei sind für die Überwachung der Anwendung der Bestimmungen im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern zuständig.
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D15a33 - Kann ein Ersuchen um Vollstreckung oder Mitteilung einer Sanktion oder Geldbuße vom Großherzogtum Luxemburg an einen anderen Mitgliedstaat gerichtet werden?
Ja. Der Direktor des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts (ITM) kann ein Ersuchen um Mitteilung oder Vollstreckung einer wegen Missachtung der in Sachen Entsendung von Arbeitnehmern geltenden Bestimmungen gegen einen Dienstleister verhängten und im Großherzogtum Luxemburg verkündeten Verwaltungssanktion oder Geldbuße an die...
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D15a39 - Muss ein Kundenunternehmen, das auf einen Zeitarbeitnehmer zurückgreift, das Zeitarbeitsunternehmen über die Entsendung des Zeitarbeitnehmers und die in Luxemburg in Sachen Arbeit und Beschäftigung geltenden Bestimmungen informieren?
Ja. Ein im Ausland ansässiges Kundenunternehmen, das seine Tätigkeit vorübergehend in Luxemburg ausübt und auf einen von einem ebenfalls im Ausland niedergelassenen Zeitarbeitsunternehmen entsandten Arbeitnehmer zurückgreift, muss den Arbeitgeber dieses Zeitarbeitnehmers im Vorfeld der Entsendung über Folgendes informieren: die Entsendung...
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D15a42 - Was versteht man unter „Bewohner“, „Betreiber“ und „Eigentümer“?
Unter „Bewohner“ versteht man den Arbeitnehmer, der eine Unterkunft oder ein Zimmer bewohnt. Unter „Betreiber“ versteht man die natürliche oder juristische Person, welche die Unterkunft bzw. das Zimmer verwaltet, die/das zu Wohnzwecken vermietet oder zur Verfügung gestellt wird. Unter...
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D15a48 - Welche Pflichten zur Anordnung und Information hat der Dienstleister, der auf einen direkten Unterauftragnehmer zurückgreift, in Sachen Unterbringung von Arbeitnehmern, die von ihrem üblichen Arbeitsplatz entfernt sind?
Wird ein Dienstleister, der auf einen direkten Unterauftragnehmer zurückgreift, schriftlich vom Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) davon in Kenntnis gesetzt, dass ein von seinem üblichen Arbeitsplatz entfernter Arbeitnehmer des Unterauftragnehmers unter Bedingungen untergebracht ist, die gegen die Bestimmungen in Sachen Unterbringung...
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D15b4 - Wie berechnet sich der 12-monatige Entsendungszeitraum im Rahmen der Entsendung von Arbeitnehmern zwecks Ausübung von Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports?
Bei der Berechnung des 12-monatigen Entsendungszeitraums (im Sinne von Artikel L. 141-2 des Arbeitsgesetzbuchs) gilt eine Entsendung als beendet, wenn das Fahrpersonal im Rahmen eines internationalen Güter- oder Personentransports das nationale Hoheitsgebiet verlässt. Dieser Entsendungszeitraum kann nicht mit früheren Entsendungszeiträumen...
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D15c2 - Welche Gesetzgebung gilt im Falle einer Entsendung von Arbeitnehmern in einen anderen Mitgliedstaat in Sachen Arbeitsrecht?
Im Falle einer Entsendung von Arbeitnehmern innerhalb der EU müssen die Arbeitgeber die im Aufnahmeland geltenden Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Urlaub, Sicherheit und Gesundheit, Vergütung usw.) einhalten. Die Entsendung von Arbeitnehmern ist in der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und...
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D16a3 - Werden von der witterungsbedingten Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer und Auszubildende entlohnt?
Ja. Arbeitnehmer und Auszubildende aus der Baubranche und dem Handwerk, die Lohneinbußen wegen witterungsbedingter Kurzarbeit hinnehmen müssen, haben Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung.
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D16a9 - Muss die witterungsbedingte Niederlegung der Arbeit immer einen ganzen Arbeitstag betreffen?
Nein. Die Niederlegung der Arbeit und infolgedessen die Ausgleichsentschädigung können entweder einzelne Stunden oder ganze bzw. aufeinanderfolgende Tag der Kurzarbeit betreffen. Schlagen die Wetterbedingungen im Laufe des Tages um, kann der Arbeitgeber beschließen, die Baustelle zu schließen oder gegebenenfalls die...
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D16a10 - Kann der Arbeitgeber nur einen Teil seiner Arbeitnehmer kurzarbeiten lassen?
Ja. Dabei geht es darum, ob am betroffenen Arbeitsplatz gearbeitet werden kann oder nicht. Es ist demnach möglich, dass nur ein Teil des Personals wegen der direkten Auswirkungen von Schlechtwetter nicht mehr ordnungsgemäß arbeiten kann und deshalb die Arbeit niederlegen muss...
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D16a16 - Welche Behörde ist für witterungsbedingte Kurzarbeit zuständig?
Die ADEM ist für die Anwendung der Bestimmungen zur witterungsbedingten Kurzarbeit zuständig.
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