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  1. D15a6 - Welche Bestimmungen gelten für die entsendenden Unternehmen und die nach Luxemburg entsandten Arbeitnehmer?

    Für Arbeitnehmer, die eine Tätigkeit im Großherzogtum Luxemburg ausüben, gelten alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen oder Schiedssprüchen mit vergleichbarem Anwendungsbereich wie allgemeinverbindliche Tarifverträge oder einem für allgemeinverbindlich erklärten Vertrag im Bereich des berufsübergreifenden sozialen Dialogs...

  2. D15a15 - Ist ein Unternehmen, das an einem Tag mehrere Dienstleistungen an verschiedenen Arbeitsstätten in Luxemburg erbringt, davon befreit, jedes Mal eine neue Entsendungsanzeige beim Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) vorzunehmen?

    Nein. Wenn ein Unternehmen an einem Tag mehrere Dienstleistungen an verschiedenen Arbeitsstätten in Luxemburg erbringt, muss es für jede Arbeitsstätte eine neue Entsendungsanzeige über die elektronische Plattform beim Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt vornehmen.

  3. D15a39 - Muss ein Kundenunternehmen, das auf einen Zeitarbeitnehmer zurückgreift, das Zeitarbeitsunternehmen über die Entsendung des Zeitarbeitnehmers und die in Luxemburg in Sachen Arbeit und Beschäftigung geltenden Bestimmungen informieren?

    Ja. Ein im Ausland ansässiges Kundenunternehmen, das seine Tätigkeit vorübergehend in Luxemburg ausübt und auf einen von einem ebenfalls im Ausland niedergelassenen Zeitarbeitsunternehmen entsandten Arbeitnehmer zurückgreift, muss den Arbeitgeber dieses Zeitarbeitnehmers im Vorfeld der Entsendung über Folgendes informieren: die Entsendung...

  4. D15a48 - Welche Pflichten zur Anordnung und Information hat der Dienstleister, der auf einen direkten Unterauftragnehmer zurückgreift, in Sachen Unterbringung von Arbeitnehmern, die von ihrem üblichen Arbeitsplatz entfernt sind?

    Wird ein Dienstleister, der auf einen direkten Unterauftragnehmer zurückgreift, schriftlich vom Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) davon in Kenntnis gesetzt, dass ein von seinem üblichen Arbeitsplatz entfernter Arbeitnehmer des Unterauftragnehmers unter Bedingungen untergebracht ist, die gegen die Bestimmungen in Sachen Unterbringung...

  5. D15b4 - Wie berechnet sich der 12-monatige Entsendungszeitraum im Rahmen der Entsendung von Arbeitnehmern zwecks Ausübung von Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports?

    Bei der Berechnung des 12-monatigen Entsendungszeitraums (im Sinne von Artikel L. 141-2 des Arbeitsgesetzbuchs) gilt eine Entsendung als beendet, wenn das Fahrpersonal im Rahmen eines internationalen Güter- oder Personentransports das nationale Hoheitsgebiet verlässt. Dieser Entsendungszeitraum kann nicht mit früheren Entsendungszeiträumen...

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