D15a42 - Was versteht man unter „Bewohner“, „Betreiber“ und „Eigentümer“?

Unter „Bewohner“ versteht man den Arbeitnehmer, der eine Unterkunft oder ein Zimmer bewohnt.

Unter „Betreiber“ versteht man die natürliche oder juristische Person, welche die Unterkunft bzw. das Zimmer verwaltet, die/das zu Wohnzwecken vermietet oder zur Verfügung gestellt wird.

Unter „Eigentümer“ versteht man die natürliche oder juristische Person, in deren vollständigem Eigentum sich die Unterkunft oder das Zimmer befindet, die/das zu Wohnzwecken vermietet oder zur Verfügung gestellt wird.

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