Unter „Bewohner“ versteht man den Arbeitnehmer, der eine Unterkunft oder ein Zimmer bewohnt.
Unter „Betreiber“ versteht man die natürliche oder juristische Person, welche die Unterkunft bzw. das Zimmer verwaltet, die/das zu Wohnzwecken vermietet oder zur Verfügung gestellt wird.
Unter „Eigentümer“ versteht man die natürliche oder juristische Person, in deren vollständigem Eigentum sich die Unterkunft oder das Zimmer befindet, die/das zu Wohnzwecken vermietet oder zur Verfügung gestellt wird.