D15a15 - Ist ein Unternehmen, das an einem Tag mehrere Dienstleistungen an verschiedenen Arbeitsstätten in Luxemburg erbringt, davon befreit, jedes Mal eine neue Entsendungsanzeige beim Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) vorzunehmen?

Nein.

Wenn ein Unternehmen an einem Tag mehrere Dienstleistungen an verschiedenen Arbeitsstätten in Luxemburg erbringt, muss es für jede Arbeitsstätte eine neue Entsendungsanzeige über die elektronische Plattform beim Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt vornehmen.

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