D14a11 - Gelten die Bestimmungen für die vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung auch für die Überlassung von Arbeitnehmern, die ihre Tätigkeit im Ausland ausüben?

Nein.

Die luxemburgische Arbeitsgesetzgebung gilt nur für die Überlassung von Arbeitskräften, die einem entleihenden Unternehmen überlassen werden, das seine Tätigkeit auf luxemburgischem Staatsgebiet ausübt.

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