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S5a17 - In welcher Frist muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit an der Zusatzausbildung teilnehmen?
Gemäß Artikel 7 der großherzoglichen Verordnung vom 9. Juni 2006 müssen der Schulung binnen jeweils 5 Jahren Zusatzausbildungen (Fortbildungen) folgen, d. h.: Gruppe A (1–15 Arbeitnehmer): 4 Stunden Zusatzausbildung; Gruppe B (16–49 Arbeitnehmer), Gruppe C1-C3 (50–449 Arbeitnehmer...
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D12a4 - Was versteht man unter gelegentlicher und geringfügiger Arbeit?
Die gelegentliche und geringfügige Tätigkeit, die für fremde Rechnung verrichtet wird, ist in dem Sinne zu verstehen, dass die besagte Tätigkeit nicht kontinuierlich oder mehrmals ausgeübt werden darf. Eine Tätigkeit kann nicht als Schwarzarbeit angesehen werden, wenn sie gleichzeitig gelegentlich...
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S5a20 - Welche Anforderung gilt in Sachen Berufserfahrung der Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Um ihre Aufgaben wahrzunehmen, muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit Mindestanforderungen erfüllen und über die in der großherzoglichen Verordnung vom 9. Juni 2006 aufgeführte Berufserfahrung verfügen, wobei auch die Klassifizierung des Unternehmens zu beachten ist. Je nach Anzahl der Arbeitnehmer und...
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D12b2 - Was versteht man unter einem EU-Bürger?
Als EU-Bürger oder Unionsbürger gelten die Staatsangehörigen der 28 Staaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Holland, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische...
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S5a26 - Welche Sanktionen drohen einem Arbeitgeber, der seiner Pflicht, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu ernennen, nicht nachkommt?
Nach Artikel L. 314-2 des Arbeitsgesetzbuchs droht dem Arbeitgeber, der seiner Pflicht, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu ernennen, nicht nachkommt, eine Freiheitsstrafe von acht Tagen bis zu sechs Monaten und/oder eine Geldstrafe von 251 bis 25.000 Euro.
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D12b8 - Was sind die Bedingungen um einer arbeitnehmerischen Tätigkeit nachgehen zu können?
Drittstaatsangehörige, die sich für weniger als 3 Monate in Luxemburg aufhalten und dort während ihres begrenzten Aufenthalts einer arbeitnehmerischen Tätigkeit nachgehen wollen, benötigen eine Arbeitserlaubnis, bevor sie die Tätigkeit aufnehmen können. Folgende Personen unterliegen nicht der Arbeitserlaubnispflicht, vorausgesetzt die Beschäftigung...
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S11c - Was versteht man unter einem schweren Unfall?
Als schwere Unfälle gelten Unfälle, die Folgendes verursacht haben: entweder den Tod; oder eine bleibende Schädigung; oder eine der folgenden vorübergehenden Schädigungen Knochenbrüche; äußere Verbrennungen dritten Grades auf mehr als neun Prozent der Körperoberfläche oder innere Verbrennungen; Defektwunden; Traumata, die...
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D12b13 - Welche weiteren Auflagen können einem Arbeitgeber auferlegt werden, der einen illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen bzw. einen Drittstaatsangehörigen in irregulärer Situation eingestellt hat?
Ein Arbeitgeber, der einen illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen bzw. einen Drittstaatsangehörigen in irregulärer Situation eingestellt hat, muss diesem Drittstaatsangehörigen die Vergütung für die geleistete Arbeit zahlen, die er vergleichbaren Arbeitnehmern gezahlt hätte. Außer bei Erbringung des schriftlichen Gegenbeweises durch den Arbeitgeber...
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D12b19 – Welche Drittstaatsangehörigen en unterliegen der Visumpflicht?
Visumpflichtige Staatsangehörige: Liste der Länder Drittstaatsangehörigen, die nicht der Visumspflicht unterliegen: Liste der Länder Um ein Visum zu erhalten, müssen Visumanträge persönlich bei einer diplomatischen/konsularischen Vertretung Luxemburgs oder bei einer diplomatischen/konsularischen Vertretung des Mitgliedslandes des Schengener Abkommens, das Luxemburg bei...
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D13a4 - Was ist unter einem Erwerber zu verstehen?
Begriffsbestimmungen Beim Erwerber handelt es sich um jedwede natürliche oder juristische Person, die aufgrund einer Übertragung als Inhaber in das Unternehmen, den Betrieb oder den Unternehmens- bzw. Betriebsteil eintritt.
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D13a11 - Welche Informations- und Konsultationspflichten haben der Veräußerer und der Erwerber?
Der Veräußerer und der Erwerber sind dazu verpflichtet, die nachstehenden Personen zeitnah und vor der Übertragung zu informieren: die gesetzlichen Vertreter ihrer jeweiligen von der Übertragung betroffenen Arbeitnehmer; oder ansonsten, in Ermangelung eines Betriebsrats die betroffenen Arbeitnehmer. Die Information betrifft...
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D13a17 - Gelten die Bestimmungen für eine Unternehmensübertragung auch für den Fall, dass die Aktivität im Wesentlichen auf Arbeitskraft beruht?
In einem Urteil ist der EuGH zu der Auffassung gelangt, dass in bestimmten Branchen, in denen es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, wie die Reinigungsbranche, eine Gesamtheit von Arbeitnehmern, die durch eine gemeinsame Tätigkeit dauerhaft verbunden sind, eine...
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D13a20 - Ist der Erwerber einer wirtschaftlichen Einheit verpflichtet, neue Verträge mit den Beschäftigten zu schließen, die übertragen wurden?
Nein. Die Arbeitsverträge, die das übertragene Unternehmen geschlossen hatte, gehen allein von Gesetzes wegen zum Zeitpunkt der Übertragung und ohne weitere Formalität auf den Erwerber über.
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D13a26 - Was ist, wenn der Arbeitnehmer zwei verschiedene Tätigkeiten ausführt, die Veräußerung aber nur eine davon betrifft?
Wenn ein Arbeitnehmer beim Veräußerer zwei verschiedene Tätigkeiten im Rahmen ein und desselben Arbeitsvertrags ausführt, teilt sich sein Arbeitsvertrag nach der Übertragung einer der beiden Tätigkeiten an den Erwerber und der Arbeitnehmer wird für die veräußerte Tätigkeit auf den Erwerber...
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D14a2 - In welchen Fällen liegt eine vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung vor?
Eine vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn: Arbeitgeber, die keine Zeitarbeitsunternehmen sind, ihre Arbeitnehmer, mit denen ein vertragliches Arbeitsverhältnis besteht, vorübergehend Dritten überlassen; das Drittunternehmen diese Arbeitnehmer entleiht und auf sie einen Teil der Weisung, Aufsicht und Leitung ausübt, die normalerweise...
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