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  1. D16a1 - Wer ist von der witterungsbedingten Kurzarbeit betroffen?

    Im Hoch- und Tiefbau sowie in den dazugehörigen Handwerksbranchen beschäftigte Arbeitnehmer und Auszubildende, die ihre übliche Tätigkeit auf Baustellen ausüben und die Lohneinbußen hinnehmen müssen, weil sie wegen der direkten Auswirkungen von Schlechtwetter ihre Tätigkeit nicht mehr regelmäßig ausüben können.

  2. D15b3 - In welchen Fällen handelt es sich nicht um eine Entsendung von Arbeitnehmern zwecks Ausübung von Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports?

    Folgende Fälle stellen keine Entsendung dar: Wenn das Fahrpersonal das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats durchquert, ohne Güter zu laden oder zu entladen und ohne Fahrgäste aufzunehmen oder abzusetzen; Wenn das Fahrpersonal bilaterale Güterkraftverkehrsdienstleistungen erbringt; Die Erbringung bilateraler Güterkraftverkehrsdienstleistungen besteht in der...

  3. D16a29 - Wie lange kann die Entschädigung gezahlt werden?

    Die Zahlung der Ausgleichsentschädigung und die Erstattung durch den Beschäftigungsfonds sind auf höchstens 350 Arbeitsstunden pro Arbeitnehmer und pro Kalenderjahr begrenzt. Bei anhaltendem Schlechtwetter oder gravierenden Schadenfällen von außergewöhnlicher Dauer kann diese Obergrenze auf Beschluss des Regierungsrats und nach Stellungnahme...

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