D15c1 - Welche Formalitäten sind im Falle einer Entsendung von Luxemburg in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) zu erledigen?

Neben den Bestimmungen über den Arbeitsvertrag muss für jeden entsandten Arbeitnehmer ein bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre Commun de la Sécurité Sociale - CCSS) erhältliches Formular A1 beantragt werden. Zudem müssen Auskünfte über das zu befolgende Verfahren bei den Verbindungsbüros in dem Mitgliedstaat, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, eingeholt werden.

Muss der Arbeitnehmer länger als einen Monat außerhalb des Großherzogtums Luxemburg arbeiten, muss der Arbeitgeber ihm vor seiner Abreise ein Schriftstück aushändigen, das mindestens folgende Informationen enthält:

  1. die Dauer der im Ausland zu erbringenden Arbeit;
  2. die Währung, in der der Arbeitnehmer bezahlt wird;
  3. gegebenenfalls die Prämien und geldwerten Vorteile im Zusammenhang mit dem Auslandseinsatz;
  4. gegebenenfalls die Bedingungen für die Rückführung des Arbeitnehmers.

Die unter den Nummern 2 und 3 genannten Angaben können sich gegebenenfalls aus einem Verweis auf Bestimmungen aus Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, Verwaltungstexten oder Tarifverträgen ergeben, die in den jeweiligen Bereichen gelten.

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