Ein ins Ausland entsandter Arbeitnehmer hat Anspruch auf Elternurlaub, wenn die Bedingungen für die Bewilligung des Urlaubs erfüllt sind. Eine Entsendung ist kein Grund für einen Ausschluss vom Anspruch auf Elternurlaub.
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Ein ins Ausland entsandter Arbeitnehmer hat Anspruch auf Elternurlaub, wenn die Bedingungen für die Bewilligung des Urlaubs erfüllt sind. Eine Entsendung ist kein Grund für einen Ausschluss vom Anspruch auf Elternurlaub.