D3a12 - Kann ein befristeter Arbeitsvertrag, der im Anschluss an einen ersten befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, eine Probezeit vorsehen?

Nein.

Wird das Arbeitsverhältnis nach dem Ende eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem weiteren befristeten Arbeitsvertrag fortgesetzt, bei dem es sich lediglich um die Fortsetzung des vorherigen Arbeitsverhältnisses handelt, kann der neue Vertrag keine Probezeit vorsehen.

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