Nach Artikel L. 314-2 des Arbeitsgesetzbuchs droht dem Arbeitgeber, der seiner Pflicht, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu ernennen, nicht nachkommt, eine Freiheitsstrafe von acht Tagen bis zu sechs Monaten und/oder eine Geldstrafe von 251 bis 25.000 Euro.