Wenn ein Arbeitnehmer beim Veräußerer zwei verschiedene Tätigkeiten im Rahmen ein und desselben Arbeitsvertrags ausführt, teilt sich sein Arbeitsvertrag nach der Übertragung einer der beiden Tätigkeiten an den Erwerber und der Arbeitnehmer wird für die veräußerte Tätigkeit auf den Erwerber übertragen.
Der Arbeitnehmer hat dann nach der Unternehmensübertragung zwei Arbeitgeber.