D12b2 - Was versteht man unter einem EU-Bürger?

Als EU-Bürger oder Unionsbürger gelten die Staatsangehörigen der 28 Staaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Holland, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Bürger aus einem der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und aus der Schweiz sind den EU-Bürgern gleichgestellt.

Der EWR umfasst neben den EU-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

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