Um sich mehr als 3 Monate in Luxemburg aufhalten zu dürfen, müssen Drittstaatsangehörige die für die Einreise nach Luxemburg geltenden Bedingungen erfüllen (Aufenthalt von weniger als 3 Monaten; Reisepass, gegebenenfalls Visum).
Es müssen verschiedene Formalitäten erledigt werden.
Vor der Einreise nach Luxemburg
Sie müssen einen Antrag auf Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten bei der Einwanderungsbehörde (Direction de l'immigration) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten (Postfach 752, L-2017 Luxemburg) stellen.
Der Antrag muss vor der Einreise nach Luxemburg eingereicht und bewilligt werden. Anträge, die nach der Einreise eingereicht werden, sind unzulässig.
Die Aufenthaltserlaubnis kann für folgende Kategorien beantragt werden:
- Arbeitnehmer;
- hochqualifizierte Arbeitnehmer;
- Forscher;
- entsandte Arbeitnehmer;
- Familienangehörige eines Drittstaatsangehörigen;
- Studierende;
- Praktikanten;
- Sportler oder Trainer.
Nach der Einreise
Spätestens am 3. Tag nach ihrer Einreise nach Luxemburg müssen sich die Inhaber einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis bei der Gemeindeverwaltung ihres Aufenthaltsorts anmelden.
Anschließend müssen sie sich einer medizinischen Untersuchung bei einem in Luxemburg niedergelassenen Allgemeinmediziner, Facharzt für innere Medizin oder Kinderarzt unterziehen.
Danach beantragen sie bei der Einwanderungsbehörde die Ausstellung ihres Aufenthaltstitels.