Nein.
Die Arbeitsverträge, die das übertragene Unternehmen geschlossen hatte, gehen allein von Gesetzes wegen zum Zeitpunkt der Übertragung und ohne weitere Formalität auf den Erwerber über.
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Nein.
Die Arbeitsverträge, die das übertragene Unternehmen geschlossen hatte, gehen allein von Gesetzes wegen zum Zeitpunkt der Übertragung und ohne weitere Formalität auf den Erwerber über.