D13a20 - Ist der Erwerber einer wirtschaftlichen Einheit verpflichtet, neue Verträge mit den Beschäftigten zu schließen, die übertragen wurden?

Nein.

Die Arbeitsverträge, die das übertragene Unternehmen geschlossen hatte, gehen allein von Gesetzes wegen zum Zeitpunkt der Übertragung und ohne weitere Formalität auf den Erwerber über.

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