Als schwere Unfälle gelten Unfälle, die Folgendes verursacht haben:
- entweder den Tod;
- oder eine bleibende Schädigung;
- oder eine der folgenden vorübergehenden Schädigungen
- Knochenbrüche;
- äußere Verbrennungen dritten Grades auf mehr als neun Prozent der Körperoberfläche oder innere Verbrennungen;
- Defektwunden;
- Traumata, die ohne Behandlung lebensbedrohlich sein können.
Die vorstehende Liste der vorübergehenden Schädigungen kann unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, eine allgemeine Definition eines schweren Unfalls zu liefern, nicht als erschöpfend angesehen werden, sondern eher als beispielhafte Aufzählung.