Begriffsbestimmungen
Beim Erwerber handelt es sich um jedwede natürliche oder juristische Person, die aufgrund einer Übertragung als Inhaber in das Unternehmen, den Betrieb oder den Unternehmens- bzw. Betriebsteil eintritt.
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Beim Erwerber handelt es sich um jedwede natürliche oder juristische Person, die aufgrund einer Übertragung als Inhaber in das Unternehmen, den Betrieb oder den Unternehmens- bzw. Betriebsteil eintritt.