Begriffsbestimmungen
Beim Erwerber handelt es sich um jedwede natürliche oder juristische Person, die aufgrund einer Übertragung als Inhaber in das Unternehmen, den Betrieb oder den Unternehmens- bzw. Betriebsteil eintritt.
Diese Website verwendet für ihren Betrieb notwendige Cookies, ohne Nutzung personenbezogener Daten. Diese Cookies können nicht abgelehnt werden. Nicht notwendige Cookies werden zu statistischen Zwecken benutzt und nur aktiviert, wenn Sie sie zulassen. Unsere Datenschutzbestimmungen lesen.
Sprache wechseln
Begriffsbestimmungen
Beim Erwerber handelt es sich um jedwede natürliche oder juristische Person, die aufgrund einer Übertragung als Inhaber in das Unternehmen, den Betrieb oder den Unternehmens- bzw. Betriebsteil eintritt.