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  1. D5d1 - Was ist unter Nachtarbeit zu verstehen?

    Begriffsbestimmungen Das Arbeitsgesetzbuch definiert die Nachtzeit als den Zeitraum zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens. Als Nachtarbeitnehmer im Sinne des Gesetzes gilt: jeder Arbeitnehmer, der mindestens 3 Stunden seiner normalerweise geleisteten täglichen Arbeitszeit während der Nachtzeit...

  2. D5d7 - Welche Lohnzuschläge gelten für die Nachtarbeit?

    Lohnzuschläge für Nachtarbeit in Unternehmen, die keinem Tarifvertrag unterliegen, sind vom Gesetz nicht vorgeschrieben. Nur im Rahmen der Rechtsvorschriften über tarifvertraglich geregelte Arbeitsverhältnisse ist von einem Zuschlag für Nachtarbeit die Rede. Darin wird darauf hingewiesen, dass die Tarifverträge einen Zuschlag...

  3. D5f3 - Unter welchen Bedingungen ist eine Flexibilisierung der Arbeitszeit möglich?

    Unternehmen können die Arbeitszeit durch Festlegung eines Bezugszeitraums flexibel gestalten. Bei Unternehmen, die nicht an einen Tarifvertrag, eine nachgeordnete Vereinbarung oder eine Vereinbarung im Bereich des berufsgruppenübergreifenden sozialen Dialogs gebunden sind, muss der Unternehmensleiter oder sein Stellvertreter vor der Einführung...

  4. D5f9 - Wer entscheidet, wann die Überstunden ausgeglichen werden?

    Überstunden werden entweder durch vergütete Ruhezeit von einer Stunde plus eine halbe Stunde vergütete Freizeit pro geleistete Überstunde ausgeglichen oder zum selben Satz einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, dessen Modalitäten im geltenden Tarifvertrag oder in der geltenden Vereinbarung geregelt werden können. In...

  5. D5g1 - Was versteht man unter „flexible Arbeitsregelungen“?

    Unter „flexible Arbeitsregelungen“ versteht man die Möglichkeit für Arbeitnehmer, ihre Arbeitsmuster anzupassen, einschließlich durch Nutzung von Telearbeit oder flexiblen Arbeitsplänen oder der Reduzierung der Arbeitszeiten während eines bestimmten Zeitraums von nicht mehr als einem Jahr.

  6. D5j1 - Was versteht man unter „Kindern“?

    Kinder sind alle jungen Personen, die: das Alter von 15 Jahren noch nicht erreicht haben oder noch der Schulpflicht unterliegen. Artikel 4, Absatz 1, und Artikel 16 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 über die Schulpflicht sehen vor, dass die...

  7. D5k23 - Ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitsorganisationsplan zu erstellen, um die im Hotel- und Gastronomiegewerbe geltenden Bezugszeiträume anwenden zu können?

    Außer in Unternehmen mit weniger als 15 Arbeitnehmern, einschließlich der Saisonbetriebe, ist der Arbeitgeber zur Erstellung eines Arbeitsorganisationsplans verpflichtet, um die oben angegebenen Bezugszeiträume anwenden zu können. In Bezug auf die Erstellung eines Arbeitsorganisationsplans wird auf die gemeinrechtlichen Vorschriften verwiesen.

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