D5d1 - Was ist unter Nachtarbeit zu verstehen?

Begriffsbestimmungen
Das Arbeitsgesetzbuch definiert die Nachtzeit als den Zeitraum zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens.

  • Als Nachtarbeitnehmer im Sinne des Gesetzes gilt:
  • jeder Arbeitnehmer, der mindestens 3 Stunden seiner normalerweise geleisteten täglichen Arbeitszeit während der Nachtzeit leistet;
  • jeder Arbeitnehmer, der einen bestimmten, im Tarifvertrag oder durch eine zwischen den Tarifpartnern auf nationaler Ebene oder auf Branchenebene getroffene Vereinbarung festgelegten Teil seiner jährlichen Arbeitszeit während der Nachtzeit leistet, sofern dieser Teil 25 % seiner jährlich geleisteten Arbeitsstunden übersteigt.

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