Begriffsbestimmungen
Die gemeinrechtlichen Vorschriften sind die anwendbaren Vorschriften für Rechtsfälle, für die keine Sonderregelungen vorgesehen sind.
Das sind also die „normalen“ Vorschriften.
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Begriffsbestimmungen
Die gemeinrechtlichen Vorschriften sind die anwendbaren Vorschriften für Rechtsfälle, für die keine Sonderregelungen vorgesehen sind.
Das sind also die „normalen“ Vorschriften.