D5h5 - Kann der Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigte zur Leistung von Überstunden verpflichten?

Nein.

Teilzeitarbeitnehmer können nicht zur Leistung von Überstunden verpflichtet werden.

Als Überstunden gelten im Rahmen der Teilzeitarbeit die vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Arbeitsvertrag vereinbarten täglichen und wöchentlichen Obergrenzen hinaus geleistet werden.

Erfordernis des gegenseitigen Einvernehmens

Überstunden dürfen nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber unter Einhaltung der im Arbeitsvertrag festgelegten Grenzen, Bedingungen und Modalitäten geleistet werden.

Die Weigerung eines Teilzeitarbeitnehmers, Überstunden über die vertraglich vereinbarten Grenzen hinaus oder unter anderen als im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen und Modalitäten zu leisten, stellt keinen schwerwiegenden oder rechtmäßigen Kündigungsgrund dar.

Begrenzung von Überstunden (ohne Arbeitsorganisationsplan)

Durch die Leistung von Überstunden darf die tatsächliche Arbeitszeit eines Teilzeitarbeitnehmers die übliche Arbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers im gleichen Unternehmen nicht überschreiten.

Lohnzuschlag

Die Leistung von Überstunden begründet den Anspruch auf die gesetzlich vorgesehenen Lohnzuschläge für Überstunden.

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