Jugendlichen Arbeitnehmern und Auszubildenden steht für jede Überstunde ein Lohnzuschlag in Höhe von 100 % des normalen Stundenlohns oder der Ausbildungsvergütung zu.
Darüber hinaus steht den Jugendlichen auch eine Ausgleichsruhezeit zu.
Sprache wechseln
Jugendlichen Arbeitnehmern und Auszubildenden steht für jede Überstunde ein Lohnzuschlag in Höhe von 100 % des normalen Stundenlohns oder der Ausbildungsvergütung zu.
Darüber hinaus steht den Jugendlichen auch eine Ausgleichsruhezeit zu.