Jugendlichen Arbeitnehmern und Auszubildenden steht für jede Überstunde ein Lohnzuschlag in Höhe von 100 % des normalen Stundenlohns oder der Ausbildungsvergütung zu.
Darüber hinaus steht den Jugendlichen auch eine Ausgleichsruhezeit zu.
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Jugendlichen Arbeitnehmern und Auszubildenden steht für jede Überstunde ein Lohnzuschlag in Höhe von 100 % des normalen Stundenlohns oder der Ausbildungsvergütung zu.
Darüber hinaus steht den Jugendlichen auch eine Ausgleichsruhezeit zu.