- D3a1 - Welchen Zweck hat eine Probezeitklausel in einem Arbeitsvertrag?
- D3a2 - Welche Form muss die Probezeitklausel annehmen?
- D3a3 - Wie lange darf die Probezeit dauern?
- D3a4 - Wie muss die Probezeitklausel formuliert sein?
- D3a5 - Kann die Probezeitklausel (Probezeit) verlängert werden?
- D3a6 - Kann die Probezeit bei krankheitsbedingter Abwesenheit verlängert werden?
- D3a7 - Kann die Probezeit ausgesetzt werden?
- D3a8 - Kann ein befristeter Arbeitsvertrag eine Probezeit vorsehen?
- D3a9 - Kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag, der im Anschluss an einen befristeten Arbeitsvertrag mit dem gleichen Arbeitgeber abgeschlossen wird, eine Probezeit vorsehen?
- D3a10 - Kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag, der im Anschluss an einen Zeitarbeitsvertrag mit dem gleichen Arbeitgeber abgeschlossen wird, eine Probezeit vorsehen?
- D3a11 - Kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag, der im Anschluss an einen Ausbildungsvertrag mit dem gleichen Arbeitgeber abgeschlossen wird, eine Probezeit vorsehen?
- D3a12 - Kann ein befristeter Arbeitsvertrag, der im Anschluss an einen ersten befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, eine Probezeit vorsehen?
- D3a13 - Gilt eine rechtswidrige Probezeit als nichtig?
- D3a14 - Kann bei aufeinanderfolgenden Verträgen ein zweiter unbefristeter Arbeitsvertrag eine Probezeit vorsehen?
- D3a15 - Ab welchem Datum läuft die Probezeit?
- D3a16 - Wie muss der Arbeitgeber die Tage der Probezeit abrechnen?